Arbeitsrecht | Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht | Ehe- und Familienrecht | Erbrecht | Gesellschaftsrecht und Handelsrecht | Gewerblicher Rechtsschutz | Immobilienrecht | Marken- und Urheberrecht | Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Stiftungsrecht | Testamentsvollstreckung | Verkehrsrecht | Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung
Wir beraten und vertreten Sie auf fast allen Gebieten des Rechts. Durch die Zusammenarbeit mit weiteren Fachanwälten garantieren wir Ihnen eine hochqualifizierte Bearbeitung Ihrer Mandate.
Arbeitsrecht
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht ist Frau Rechtsanwältin Kathja Sauer Ihr Spezialist für alle Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, wie z. B. beim Abschluss eines Arbeitsvertrages, einer Kündigung, einer Versetzung, einer Abfindung oder bei Fragen zur Mehrarbeitsvergütung, dem Tarifvertragsrecht und im Zusammenhang mit einem Sozialplan oder Interessenausgleich.
Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts. Um langjährige und risikoreiche Bauprozesse zu vermeiden, empfehlen wir, sich möglichst bereits im Vorfeld oder spätestens beim Auftreten der ersten Probleme mit uns in Verbindung zu setzen.
Wir unterstützen Sie sowohl bei der Gestaltung von Verträgen mit Bauträgern als auch bei der Ausarbeitung und Abwicklung von Verträgen mit Architekten, Ingenieuren und Fachplanern. Dies gilt insbesondere bei Gebührenfragen, Regress- und Schadensersatzansprüchen.
Ehe- und Familienrecht
Bei Heirat, Trennung und Scheidung nehmen wir Ihre Interessen wahr. Eine unserer Stärken sehen wir darin, Konflikte möglichst früh zu lösen oder Streit erst gar nicht entstehen zu lassen.
Wir entwerfen für Sie Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Dies gilt insbesondere bei Fragen zum Kindesunterhalt, dem Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt von Ehegatten, der Vermögensauseinandersetzung, dem Versorgungsausgleich und der Verteilung des Hausrates.
In allen Fällen, die das Umgangsrecht oder das Sorgerecht für gemeinsame Kinder betrifft, suchen wir einvernehmliche Regelungen und bieten Ihnen Lösungen an, die gerichtliche Verfahren nicht erforderlich machen.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch bei Partnerschaftsverträgen und der rechtlichen Gestaltung von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften sowie in den Bereichen Namensrecht, Kindschaftsrecht und Adoption.
Nationales und Internationales Erbrecht
In allen Fragen des nationalen und internationalen Erbrechts werden Sie von Rechtsanwalt Uwe Hartmann als Fachanwalt für Erbrecht beraten und vertreten. Er ist ein Spezialist für Nachfolgeregelungen sowohl in Ihrem Unternehmen als auch in Ihrer Familie. Er vertritt Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments, bei Vorsorge- und Generalvollmachten oder der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Er berät Sie auch bezüglich Erbschaft- und Schenkungssteuer. Er vertritt Sie bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteils-, Pflichtteilsergänzungs- oder Pflichtteilsrestansprüchen. Als Testamentsvollstrecker sichert Rechtsanwalt Uwe Hartmann den Fortbestand des Vermögens, insbesondere bei jüngeren oder minderjährigen Erben.
Auch in Fragen des deutschspanischen und des deutschamerikanischen Erbrechts, steht Ihnen Rechtsanwalt Uwe Hartmann mit seiner Erfahrung zur Verfügung.
Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Einer unserer Schwerpunkte ist die Vertretung von inhabergeführten Unternehmen. Wir beraten Sie bei der Unternehmensgründung, der Unternehmenssicherung und der Unternehmensnachfolge. Ferner unterstützen wir Sie bei der Umstrukturierung Ihres Unternehmens, bei der Einstellung von Geschäftsführern sowie bei dem Kauf und Verkauf eines Unternehmens.
Gewerblicher Rechtsschutz
Wir vertreten und beraten Sie bei allen Streitigkeiten im Zusammmenhang mit Verstößen gegen das Gesetz zum Schutz vor unlauteren Wettbewerb. Dies gilt insbesondere für Abmahnungen und Unterlassungserklärungen und die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber unseriösen Mitbewerbern.
Immobilienrecht
Wir entwerfen und / oder prüfen Ihren Kaufvertrag beim Erwerb oder dem Verkauf einer Immobilie und vertreten Sie bei den Verkaufsverhandlungen bis hin zum Notartermin gegen ein Pauschalhonoror.
Auf Wunsch organisieren wir die Bewertung Ihrer Immobilie, die Erstellung eines Exposes, die Insertionen und die Abwicklung der Besichtigungstermine durch einen unserer Kooperationspartner.
Marken- und Urheberrecht
Wir helfen Ihnen bei der Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei der Anmeldung einer Marke im Schutzbereich Europas in Alicante (EU-Marke). Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Durchsetzung von Marken, bei Lizenzverträgen und Abgrenzungsvereinbarungen zum Schutz Ihrer Marke.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wir gestalten und prüfen Mietverträge sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Dies gilt insbesondere für Kündigungen, Zahlungsverzug und sonstige Fragen aus dem Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts sind wir für Sie bei dem Erwerb und Verkauf von Wohnungseigentum, Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsverhältnis, der Bestellung und Abberufung von Hausverwaltern und selbstverständlich bei der Beseitigung von Mängeln und im Zusammenhang mit Beschlüssen der Wohnungseigentümer tätig.
Stiftungsrecht
Rechtsanwalt Uwe Hartmann berät Sie bei der Gründung einer Stiftung. Als Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung verfügt er auch über praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet.
Testamentsvollstreckung
Herr Rechtsanwalt Uwe Hartmann verfügt über eine langjährige Erfahrung als Testamentsvollstrecker. Er berät Sie sowohl bei Fragen zu der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers als auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem Testamentsvollstrecker sowie der Frage, ob ein Testamentsvollstrecker abgesetzt werden kann.
Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser auch nach seinem Tod auf die Verwendung seines Vermögens Einfluss nehmen.
Verkehrsrecht
Wir vertreten Sie in allen Fragen des Verkehrsrechts. Dies gilt insbesondere für Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Fahrerlaubnis, deren Entziehung und Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgeld, Punkte in Flensburg).
Wir machen Ihre Schadensersatzansprüche bei einem Verkehrsunfall geltend, einschließlich der Einschaltung eines Sachverständigen, der Geltendmachung von Nutzungsentschädigung, Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Rentenansprüchen, Schmerzensgeldansprüchen etc..
Wir beraten und vertreten Sie bei dem Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverboten, Sperrfristen und einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) sowie bei Fragen zur Reduzierung der Anzahl Ihrer Punkte in Flensburg.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung
Als Praktiker und Referent verfügt Herr Rechtsanwalt Uwe Hartmann über große Erfahrung bei der Gestaltung von Vollmachten, die sicherstellen, dass Ihr Wille auch dann zum Tragen kommt, wenn Sie vorübergehend (z. B. durch Unfall) oder dauerhaft (z. B. bei Demenz) nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen kund zu tun.