In allen rechtlichen Angelegenheiten bieten wir Ihnen eine erste Beratung für eine Vergütung i. H. v. maximal EUR 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer an.
Anstelle der gesetzlichen Vergütung beraten und vertreten wir Sie auch auf der Basis von Stunden- oder Pauschalhonoraren, die wir individuell mit Ihnen vereinbaren.
Für die Beratung und den Entwurf einer Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung berechnen wir maximal ein Honorar i. H. v. EUR 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer.
Beim Kauf und Verkauf einer Immobilie beraten und vertreten wir Sie auf der Basis eines Pauschalhonorares. Auf Wunsch organisieren wir Ihnen in Zusammenarbeit mit einem unserer Kooperationspartner die gesamte Abwicklung des Verkaufs Ihrer Immobilie, wie z.B. die Schaltung von Anzeigen, die Einholung von Sachverständigengutachten und die Durchführung von Besichtigungsterminen.
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden diese Kosten häufig von Ihrer Versicherung übernommen. Wir klären dies für Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung.
RA0711 – Wir haben die Kosten im Blick.