Die Experten für Erbrecht

Unsere Fachanwälte für Erbrecht verfügen über Expertise, Kompetenz und umfangreiche Erfahrung in allen Gebieten des Erbrechts.

Qualifikation zum Fachanwalt für Erbrecht

Die Grundlagen für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ sind in der Fachanwaltsordnung festgeschrieben. Dazu zählt ein 120-stündiger Fachlehrgang, der insgesamt sechs Teilbereiche des Erbrechts umfasst und mit Klausuren in einem Umfang von 15 Stunden abschließt. Zusätzlich müssen umfassende praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Konkret: Innerhalb von drei Jahren müssen Bewerber zum Fachanwalt mindestens 80 fachspezifische Fälle belegen, die sämtliche Teilbereiche des Erbrechts abdecken. Hinzu kommen verpflichtende Fortbildungen. Jahr für Jahr.