
Alexander May
Rechtsanwalt
Im Rahmen des Referendariats hat Alexander May seine herausragenden juristischen Fähigkeiten und sein besonderes Interesse für Erbrecht durch Mitarbeit im 19. Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart sowie in unserer Kanzlei unter Beweis gestellt. Das große Engagement, mit der er sich bereits vor Abschluss seines Studiums dem Erbrecht widmete, bringt er nun in seiner Tätigkeit als Volljurist in unsere Kanzlei ein. Dabei setzt er sich engagiert für die Interessen unserer Mandanten ein – sowohl in streitigen Verfahren als auch bei der vorausschauenden Gestaltung der Vermögensnachfolge. Mit seiner Expertise und seinem Einsatz sorgt Alexander May dafür, dass unsere Mandanten optimal beraten und vertreten werden.