Dr. Michaela Huber

Dr. Michaela Huber

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

Dr. Michaela Huber verfügt über rund 20 Jahre Erfahrung im Erbrecht. Sie hat im Jahr 2008 an der Universität Tübingen promoviert und den Lehrgang Fachanwalt für Erbrecht bereits vor mehreren Jahren erfolgreich abgeschlossen.

Dr. Michaela Huber ist insbesondere im Bereich der Testamentsgestaltung und der Gestaltung von Vorsorgeregelungen durch General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen tätig. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung als Prozessanwältin im Erbrecht weiß sie, worauf es im Umgang mit Erbstreitigkeiten vor Gericht ankommt und vertritt unsere Mandanten kompetent und zuverlässig beispielsweise bei Pflichtteilsstreitigkeiten.

Dr. Michaela Huber ist keine Partnerin der Partnerschaftsgesellschaft.