RA 0711 - Rechtsanwälte in Stuttgart

VERGÜTUNG

RA 0711: Transparente Kosten von Anfang an

Neben der fachlichen Kompetenz von RA 0711 schätzen unsere Mandanten vor allem den fairen Umgang miteinander. Das gilt auch für die Kosten.

Zu Beginn jedes Mandats wird bei uns offen und transparent über die Kosten gesprochen. Je nach Absprache beraten und vertreten wir unsere Mandanten auf der Basis von Stundenhonoraren, Pauschalhonoraren oder der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Erstberatung – eine Investition die sich lohnt

Wenn Sie unsicher sind, ob die Einschaltung eines Rechtsanwalts in Ihrem Fall sinnvoll ist, oder wenn Sie sich einen ersten Überblick über die Rechtslage in einer konkreten Fragestellung verschaffen wollen, empfehlen wir unsere erbrechtliche Erstberatung (§ 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Während dieses persönlichen oder telefonischen Beratungsgesprächs steht Ihnen das gesamte Fachwissen und die Erfahrung eines Rechtsanwalts von RA 0711 zur Verfügung. Im Rahmen der Erstberatung lässt sich meist abschätzen, wo die „Knackpunkte“ liegen und welche Chancen und Möglichkeiten bestehen, Ihr Ziel zu erreichen.

Ob Sie uns anschließend mit einer rechtsanwaltlichen Beratung und Vertretung beauftragen wollen, entscheiden Sie völlig frei.

Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!

RA 0711Kornbergstraße 3670176 StuttgartTel.:+49.711.722 3 711Fax: +49.711.722 3 712info@ra0711.de